AGB

1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

  1. Die uns erteilten Aufträge werden nur zu unseren nachstehenden Bedingungen sowie den ergänzenden schriftlichen Sonderbedingungen ausgeführt. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Kunde unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen an. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.
  2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer ist.
  3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
  4. Unsere Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen worden ist, sofern sie nur dem Kunden im Zusammenhang mit einem zwischen ihm und uns bereits getätigtem Geschäft zugegangen sind oder auf sie Bezug genommen wurde.
  5. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E- Mail von uns mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber dieser Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Auftraggeber im Falle der Änderung unserer Sonderbedingungen noch gesondert hingewiesen.

2. Form, Schriftform

Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen sowie deren Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Dem Schriftformerfordernis ist durch unser Bestätigungsschreiben, Bestätigungen innerhalb unserer zugesendeten Protokoll- und Besprechungsberichte oder durch unsere schriftliche Auftragsannahme genügt.

3. Angebot, Angebotsunterlagen, Präsentation, Vertragsabschluss

  1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder eines die Auftragsbestätigung beinhaltenden Protokoll- und Besprechungsberichtes oder durch Lieferung der Ware annehmen können.
    Sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, erfolgen die vorher von uns abgegebenen Angebote, Kostenrahmen, Kostenskizzen oder Grobkostenkalkulationen unverbindlich und freibleibend.
  2. An den vor Vertragsabschluss dem Kunden überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind.
  3. Vom Kunden uns benannte Ansprechpartner gelten als vertretungsberechtigt für den Kunden.
    Etwaige Beschränkungen der Vertretungsmacht sind uns schriftlich mitzuteilen.
  4. Jegliche Verwendung der von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder bereicherten Arbeiten und Leistungen – z.B. im Rahmen einer Präsentation – bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zu Grunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.
  5. Mit der Präsentation räumen wir dem Kunden keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den vorgestellten und bereicherten Arbeiten ein.
  6. Die im Rahmen unserer Präsentation vorgestellten oder bereicherten Arbeiten sind nur zur vertraulichen Einsichtnahme für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Arbeiten Dritten zugänglich zu machen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die an uns zu entrichtenden Vergütungen unterliegen der Vereinbarung im Einzelfall. Falls eine ausdrückliche Preisabsprache nicht getroffen wurde, gelten die Sätze aus unserer aktuellen Preisliste.
  2. Wir geben lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Soweit mit dem Kunden vereinbarte Etatpläne Vergütungsregelungen enthalten, handelt es sich hinsichtlich der hierin enthaltenen Fremdkosten lediglich um Richtpreise.
  4. Spesen, Fahrtkosten, Kosten auswärtiger Verpflegung und Unterbringung sind in jedem Falle gesondert zu erstatten. Auf die vereinbarten Vergütungssätze ist die jeweils geltende Umsatzsteuer zu entrichten.
  5. Soweit wir Aufträge an Dritte vergeben, werden deren jeweils gültige Preise nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  6. Es gilt der vereinbarte Preis. Als bindend vereinbarte Angebotspreise behalten nur bei vollständiger und ungeteilter Auftragserteilung ihre Gültigkeit.
  7. Ist der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 Prozent oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
  8. Die Gesamtvergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  9. Hat die vereinbarte Leistung einen größeren, in verschiedene Teilleistungen teilbaren Umfang, so behalten wir uns das Recht vor, Zwischenrechnungen über die bereits erbrachten Teilleistungen auszustellen, die innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung der berechneten Teilleistung und ohne Skontoabzug zu zahlen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  10. Sämtliche Gegenstände unserer Lieferungen und Leistungen an den Kunden bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Eigentum. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder einer etwaigen Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nicht berechtigt. Unabhängig davon tritt der Kunde seine Forderungen aus einer etwaigen Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
  11. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
  12. Findet unser Leistungsergebnis keine Verwendung, schmälert das unseren Anspruch nicht.
  13. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und von uns anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Auftragserteilung an Dritte

  1. Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Aufgaben selbst auszuführen oder ganz oder teilweise Dritte damit zu beauftragen.
  2. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten in unserem Namen und auf unsere Rechnung. In diesem Fall sind wir nicht verpflichtet, für die von Dritten eingebrachten Leistungen Rechnung zu legen und/oder Rechnungen der von uns beauftragten Dritten vorzulegen.

6. Lieferung

  1. Lieferfristen oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Ist keine Lieferfrist vereinbart, verpflichten wir uns zur schnellstmöglichen Lieferung.
  2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und gegebenenfalls nach Leistung vereinbarter Anzahlungen. Im Falle einer ausdrücklich und schriftlich zugesicherten Lieferfrist ist diese eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Geschäftsbereich verlassen hat.
  3. Soweit der Kunde Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen ist und sich hierdurch Verzögerungen für die Erbringung unserer Leistung ergeben, verschieben sich uns vorgegebene Termine und Zwischentermine um den Zeitraum der Verzögerung.
  4. Außerhalb unseres Einflussbereiches liegende Umstände, welche die Leistungserbringung, die Beschaffung oder den Versand verhindern oder erschweren, z. B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- und Werkstoffmangel, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferanten, befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Werden durch diese Umstände das Lieferdatum bzw. die Lieferung um mehr als einen Monat überschritten bzw. aufgehalten, sind sowohl wir als auch der Kunde, ohne dass dem Kunden hieraus Ersatzansprüche erwachsen, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände zu einem Zeitpunkt eintreten, wenn wir uns in Verzug befinden. Das Rücktrittsrecht für den Kunden entfällt, wenn die Verzögerung auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat.
  5. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, der Kunde würde unangemessen benachteiligt.
  6. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung unseren Geschäftsbereich verlassen hat. Dies gilt auch, wenn mit uns eine frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ansprüche wegen verspäteter postalischer und/oder sonstiger Zustellung sind ausgeschlossen.
  7. Wenn versandbereite Ware oder sonstige Sachen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zur Auslieferung gebracht werden kann bzw. können, dann geht die Gefahr bereits mit dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7. Haftung für Mängel

  1. Mängelrügen sind wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistung bzw. Lieferung oder wegen erkennbarer Mängel binnen einer Woche nach Empfang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel müssen uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Bei Vorliegen eines Mangels behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensansprüche wegen eines Mangels gilt Ziffer VIII.
  2. Mängel eines Teils der Leistung oder Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Leistungserbringung/Lieferung. Es sei denn, dass der Teilmangel den Kunden unangemessen benachteiligt.
  3. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

8. Haftung für Schäden

  1. Unsere Haftung für Pflichtverletzungen aus vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen, auch wegen Mangelfolgeschäden, sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Zusätzlich ist die Haftung auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens, wobei gegenüber Unternehmern auch in diesem Fall, soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt ist. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen.
  2. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Eigentums- und Urhebernutzungsrechte

  1. An Konzepten, Exposés, Skizzen/Scribbles, Zeichnungen, Illustrationen, Entwürfen, Druckvorlagen, Reinzeichnungen/Lithos, Plänen, Konstruktionen, Modellen/Mustern, Fertigungs- und Montageunterlagen, Storyboards, Treatments/Drehbüchern, Audio-/Videoproduktionen, Fotos/Bildern, Texten, Programmen bzw. Programmierungen und sonstigen Unterlagen etc. sowie allen digitalen Daten und Dateien nebst vergleichbaren Medien sowie an sonstigen vergleichbaren Vorstufen- und/oder Zwischenprodukten und Arbeitsmitteln behalten wir vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung Eigentum und, soweit urheberrechtlich zulässig, alle urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte.
  2. Eigentum, Nutzungs- und Verwertungsrechte an unseren Leistungen gehen – soweit deren Übergang vertraglich vereinbart wurde – bestimmungsgemäß erst nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung auf den Kunden über.
  3. Die von uns erbrachten Leistungen stehen ausschließlich dem Kunden nur für den bei Vertragsschluss vereinbarten Zweck zur Verfügung. Die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesen Leistungen gehen daher nur insoweit auf den Kunden über, wie dies für den vereinbarten Zweck erforderlich ist. Jede darüber hinausgehende Verwertung und Nutzung ist mit uns schriftlich zu vereinbaren und ist vergütungspflichtig.
  4. Die Verwertung und Nutzung ist nur in der von uns zur Verfügung gestellten Originalfassung zulässig, soweit wir nicht einer Veränderung durch den Kunden oder Dritte zugestimmt haben. Die Übertragung von urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechten durch den Kunden auf Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung, sofern wir nicht dem Kunden ein ausschließliches Nutzungsrecht übertragen haben. Die Übertragung eines ausschließlichen Nutzungsrechtes an von uns zu erbringenden Leistungen auf den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

10. Verantwortlichkeit des Kunden für eingebrachte Materialien

  1. Die seitens des Kunden uns zur Verfügung gestellten Daten, Texte, Fotos, Gegenstände, Produkte, Planungsunterlagen, Programme- bzw. Programmierungen, Audio- oder Videoproduktionen etc. zur Erbringung der beauftragten Leistung sind vom Kunden unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der urheberrechtlichen und markenrechtlichen Vorschriften sowie etwaiger Persönlichkeitsrechte Dritter, zu prüfen. Wir übernehmen diesbezüglich keine Prüfung und keine Haftung. Der Kunde stellt uns diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und wird die Kosten etwaiger Rechtstreitigkeiten übernehmen.
  2. Für mangelhafte Lieferungen und Leistungen, die auf Wunsch bzw. Veranlassung oder im Auftrag des Kunden von Fremdbetrieben erbracht werden, haften wir nicht. Sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Überwachung solcher Fremdbetriebe durch den Kunden.
    Sollte uns in diesen Fällen der Fremdlieferungen und -leistungen dennoch eine Haftungsverantwortung treffen, etwa wegen der Verletzung eigener Sorgfaltspflichten bei der Überwachung von Fremdbetrieben, so haften wir nur in dem Umfang, der in der gesamten Ziffer VIII (Haftung für Schäden) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt ist.

11. Korrekturen, Prüfung bei Weiterverwendung

  1. Skizzen, Zeichnungen, Entwürfe, Druckvorlagen, Reinzeichnungen/Lithos/Filme, Pläne, Konstruktionen, Modelle/Muster, Fertigungs- und Montageunterlagen, Storyboards, Treatments/ Drehbücher, Texte, Programme bzw. Programmierungen oder Ähnliches sind vom Kunden auf Fehler zu überprüfen und für produktionsreif zu erklären.
  2. Soweit der Kunde im Rahmen der Prüfung gemäß dem vorgenannten Punkt XI.a. Fehler beanstandet, die von uns verschuldet wurden, werden diese unverzüglich und kostenlos von uns berichtigt.
  3. Eventuelle Korrekturen hat der Kunde vor der Weiterverwendung erneut auf Fehler zu überprüfen. Wir haften nach Produktionsfreigabe nicht für die vom Kunden übersehenen Fehler.
  4. Die Kosten für Besteller- und Autorenkorrekturen werden dem Kunden separat berechnet.
  5. Es besteht die Pflicht des Kunden, unsere Lieferungen vor einer Weiterverwendung durch ihn zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturen zugesandt worden sind.
  6. Wir verwahren die uns vom Kunden zur Durchführung des Auftrags überlassenen Unterlagen und Daten unter Beachtung der eigenüblichen Sorgfalt. Wir sind berechtigt, derartige Unterlagen zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages zu vernichten, es sei denn, der Auftraggeber hat sich bei Übergabe schriftlich die Rücknahme vorbehalten und/oder mit uns einen separaten Verwahrungsvertrag geschlossen.

12. Übertragung von Rechten

Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

13. Referenznachweise, Eigenwerbung

  1. Wir sind berechtigt, von uns erbrachte Leistungen (Off- und Online-Kommunikations- und Werbemittel, Druck- oder Filmproduktionen, etc.) mit unserem Firmentext zu kennzeichnen.
  2. Wir sind berechtigt, unsere Leistungen für den Kunden für Referenznachweise und Eigenwerbung durch Benennung und Abbildung zu verwenden. Der Kunde stellt uns hierfür geeignetes Material wie beispielsweise Fotos oder Videos zu Verfügung und überträgt uns daran die für unsere Eigenwerbung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte und stellt sicher, dass für im Material abgebildete Personen die Persönlichkeitsrechte, insbesondere das Recht am eigenen Bild gewahrt sind.
  3. Bei jeder Bild-, Text- oder sonstigen Veröffentlichung des Werkes oder von Teilen des Werkes sind wir als Urheber zu benennen. Im Zweifel sind wir vorher zu befragen, welche konkreten Bezeichnungen der Urheberschaft und des Werkes verwendet werden müssen.

14. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 1. Dezember 2012

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