Barrierefreiheit im Banking

Ihre Chancen und Pflichten als Bank kennen und umsetzen

Barrierefreiheit in Banken

Barrierefreiheit per Gesetz

Das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG), das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheits­anforderungen für Produkte und Dienstleistungen, tritt am 28. Juni 2025 in Kraft, einige Teile davon bereits eher.

Barrierefreiheit – Ihre Chance als Bank

Viele Produkte wie Geldautomaten, Selbstbedienungsterminals, E-Book-Reader und Dienstleistungen von Banken, aber auch der Online-Handel, müssen ab dem 28. Juni 2025 für Verbraucher barrierefrei gestaltet sein. Für alle Unternehmen, die auf ihren Webseiten Produkte online verkaufen, wird das sehr wichtig werden. Banken haben das Thema Barrierefreiheit schon längst für sich als Chance erkannt – nun folgen die gesetzlichen Regelungen dazu. Es ist zudem eine Marktüberwachungsbehörde vorgesehen, die anordnen kann, den Verkauf von Dienstleistungen oder Produkten zu untersagen, wenn gewisse Fristen nicht eingehalten werden.

Regeln für Barrierefreie Dienstleistungen

Die Barrierefreiheit ab 2025 und ihre Anforderungen

Bereits 2019 wurde eine Richtlinie zur Stärkung der Barrierefreiheit durch die Europäische Union verabschiedet. Diese Richtlinie zur Barrierefreiheit besteht im wesentlichen aus 2 Bausteinen: Produkte und (vorrangig digitale) Dienstleistungen müssen durch die bereitstellenden Unternehmen und Organisationen barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen wird dadurch weiter gefördert. Der zweite Baustein besteht darin EU-weite Standards zu schaffen, sodass die Anforderungen an die Barrierefreiheit in allen Mitgliedsstaaten einheitlich geregelt ist. Unternehmen sind so in der Lage EU-weit einheitliche Standards zu planen und den Betroffenen die Sicherheit zu geben, dass sie sich darauf verlassen können.

Diese Anforderungen an die Barrierefreiheit werden in Deutschland über das 2025 in Kraft tretende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt.

Barrierefreiheit bei Banken bedeutet Inklusion
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Arne Holtz

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Barrierefreies Banking – wie kann das aussehen?

Viele Banken haben schon eine genaue Vorstellung davon, wie barrierefreies Banking in Zukunft aussehen kann, auch wenn die Regelungen und Gesetze noch recht neu sind. Zur Unterstützung ihrer Kunden setzen sie nämlich bereits heute eine Vielzahl von barrierefreien Produkten und Dienstleistungen ein. Neben der bekannten Bildschirmansicht an Selbstbedienungsterminals für das Banking bietet ein Großteil der Automaten in den Filialen alternative Bedienmöglichkeiten an. Für Menschen mit Sinnesbehinderungen können so z. B. durch Ertasten oder eine akustische Sprachausgabe andere Sinne genutzt werden. Durch verbesserte Zugänglichkeit sowie optimierter Höhe und Position der Bedienelemente wird es körperlich eingeschränkten Menschen erleichtert diese zu bedienen.

Auch im digitalen Bereich nutzen die Banken heute schon zahlreiche Möglichkeiten, um die Barrierefreiheit zu verbessern.  Z. B. durch kontrastreiche Darstellung zwischen Hintergrundfarbe und Schrift, oder gut lesbare klare Schriftarten wird die Bedienbarkeit im Online- und Mobil-Banking verbessert. Verbesserte Navigation durch verständliche Menüführung, welche den Kunden wichtige Funktionalitäten schneller aufrufen lassen sowie für Screenreader, also Vorlese-Software, optimierte Benutzeroberflächen (UI) werden bei der Entwicklung von Anwendungen berücksichtigt.

Profitieren auch Sie schon von barrierefreien Produkten?

Nicht allein durch den demografischen Wandel ist Barrierefreiheit längst ein Thema von hoher gesellschaftlicher Bedeutung. Klare und einheitliche Standards für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen: Das befürworten nicht nur die Banken, sondern auch die Betroffenen. Barrierefreiheit trägt dazu bei, Barrieren in der Kommunikation mit dem Kunden abzubauen. Eine Win-win-Situation.

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