Barrierefreies Webdesign –
Internet ohne digitale Barrieren

Etwas nachschlagen, einfach surfen oder etwas Musik hören – all das ist mit wenigen Mausklicks möglich. Für Menschen mit eingeschränkten kognitiven oder motorischen Fähigkeiten (z. B. Menschen mit Hör-/Sehbehinderung oder eingeschränkter Bewegungsfähigkeit) oder einfach nicht Technik-affine Menschen ist dies schwieriger, aber mit Hilfsmitteln durchaus möglich. Barrierefreies Webdesign supportet diese Hilfsmittel, denn sie müssen laut aktuellen Verordnungen in der Lage sein, bestimmte Webseiten „lesen“ und „bedienen“ zu können. Eine barrierefrei gestaltete Webseite erfüllt EU-Richtlinien sowie deutsches Recht. Sie erreicht einen größeren Kundenkreis, da sie mehr Leuten zugänglich ist und steht zudem im Suchmaschinen-Ranking besser da.

Was genau bedeutet barrierefrei?

Barrierefreiheit bei Banken bedeutet Inklusion

Menschen die in Ihren Sinnen eingeschränkt sind, sind bei der Benutzung von Webseiten oder andern Multimediaanwendungen auf Hilfsmittel angewiesen. Dies sind zum Beispiel Screenreader, die Bildschirmlupe oder die “Braillezeile”, ein kleines Gerät, welches den Text auf dem Bildschirm in Blindenschrift abbildet. Aber auch die einfache Darstellung von stark vergrößerten oder kontrastreicheren Inhalten kann manchmal schon sehr hilfreich sein.

Diese Hilfsmittel benötigen bei nicht lesbaren Inhalten zusätzliche Informationen, um dem Benutzer eine einfache Bedienung und Informationsbeschaffung zu ermöglichen. Im folgenden beschreiben wir sieben Bereiche des Webdesigns, die unter anderem daraufhin optimiert werden müssen.

  • Alternativen für Grafiken und Multimedia
  • Kontraste und Farben
  • Möglichkeit zur Vergrößerung
  • Strukturierter Seitenaufbau
  • Bedienbarkeit mit der Tastatur
  •  Allgemeine Verständlichkeit, leichte Sprache (Gebärdensprache lt. Barrierefrei Stufe “AAA”)
  • Alternativdarstellung von dynamischen Inhalten

Rechtliche Grundlagen

Bestimmte Webseiten müssen eine Mindestanforderung an Barrierefreiheit erfüllen. Das wurde in den Web-Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 bzw. der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 festgelegt. Dies gilt vor allem für Seiten von öffentlichen Stellen wie Städten und Kreisen oder für Webseiten der Regierung oder von Krankenkassen.

Paragraf 1 der BITV
(1) Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung dient dem Ziel, eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen und zu gewährleisten.
(2) Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen, die elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sowie elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe mit und innerhalb der Verwaltung, einschließlich der Verfahren zur elektronischen Aktenführung und zur elektronischen Vorgangsbearbeitung, sind für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar zu gestalten.

Regeln für Barrierefreie Dienstleistungen
Barrierefreiheit in Banken

Was habe ich denn davon?

Das sind einige Vorteile der “digitalen Inklusion”:
  • Sie zeigen soziale Verantwortung.
  • Die Bedienbarkeit der Webseite und die Auffindbarkeit in Suchmaschinen (SEO) wird verbessert.
  • Die Zahl der möglichen Nutzer steigt, und damit einhergehend wachsen meist auch Marktanteil und Gewinne.
  • Mitarbeiter mit Behinderung fühlen sich in Ihrem Unternehmen besser inkludiert.
  • Das Risiko, wegen Diskriminierung einen Image-Schaden zu erleiden, wird reduziert.
Barrierefreiheit in Banken

Aber es gibt doch Tools, die so etwas automatisch machen…

Ja, richtig, die gibt es. Aber automatisch heißt leider nicht automatisch gut. Die Anforderungen an eine barrierefrei gestaltete Webseite sind sehr individuell und komplex. Man kann dies nur mit speziellem Fachwissen und gutem Menschenverstand optimal lösen. Und hier kommen wir ins Spiel. Zusammen ermitteln wir mit Ihnen den Grad der Anforderungen und entwickeln gemeinsam Lösungen, die ein barrierefreies Nutzererlebnis möglich machen. Wir helfen Ihnen gerne, Ihren bestehenden Auftritt zu optimieren oder erstellen eine neue Lösung, die die Anforderungen einer barrierefreien Webseite erfüllen.

Markus Rudde

Geschäftsführender
Gesellschafter